(1) Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn die Badisch Brauhaus Braugesellschaft nicht nochmals explizit Bezug darauf nimmt.

(2) Mit Ihrer Auftragserteilung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Lieferung und/oder Leistung, erklären Sie sich mit den Bedingungen einverstanden.

(3) Rechtsgrundlage ist die endgültige Anzahl der Gäste, welche Sie uns spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitteilen. Bei servierten Menues wird die Mitteilungsfrist auf 3 Tage vor der Veranstaltung verkürzt.

(4) Bei einer Stornierung einer gebuchten Veranstaltung fallen folgende Gebühren an:
– bis 4 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei
– bis 14 Tage vor der Veranstaltung 25% des Essenspreises
– bis 7 Tage vor der Veranstaltung 50% des Essenspreises
– weniger als  3 Tage vor der Veranstaltung 100% des Essenspreises

(5) Für Beschädigung oder Verlust an Einrichtung oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht werden haftet der Besteller, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch das Restaurant bedarf.

(6) Das Anbringen von Dekorationen oder anderen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Restaurants gestattet. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen bei Konferenz- oder Bankettveranstaltungen übernimmt das Restaurant keinerlei Haftung.

(7) Angebote, die sich auf das Restaurant beziehen verstehen sich in jedem Fall inklusive MwSt. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang kann auch per Fax oder Email erfolgen. Die Badisch Brauhaus Braugesellschaft mbH ist im Vorfeld einer Veranstaltung berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen, es gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie bei der Stellung einer Rechnung.

(8) Musiker- und Künstlergagen müssen bei einer Beauftragung durch die Badisch Brauhaus Braugesellschaft mbH im Voraus durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Anfallende GEMA-Gebühren trägt grundsätzlich der Veranstalter. Er hat auch für die entsprechende Anmeldung Sorge zu tragen.

(9) Der Einsatz von Nebel- oder Raucherzeugern, sowie Pyrotechnik und ähnliches ist ausdrücklich nur nach schriftlicher Bestätigung des technischen Verantwortlichen das Restaurant gestattet. Die anfallenden Kosten  für eine Brandwache und Verbrauchsmaterial richten sich nach der aktuell gültigen Preisliste für Technik und weiteres des Restaurants. Der Veranstalter trägt die volle Haftung für Feuerwehreinsätze bei Fehlalarmen die durch Ihn, oder Dritte, die in seinem Namen tätig sind, verursacht werden.

Für Rückfragen, Auskünfte oder Planungen zu Veranstaltungen aller Art in unserem Haus stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Bankett- & Reservierungsabteilung Tel. 0721 144 8001 | event@badisch-brauhaus.de

Stand 17.11.2020