Erstellt: 24.08.20 // Zuletzt aktualisiert: 28.08.20 // Autor: Sebastian Weber
Private Veranstaltungen rücken immer mehr in den Fokus der Politik als mögliche Übertragungsquelle von Covid-19. In der aktuell gültigen Fassung der Coronaverordnung des Landes, die seit dem 06.08.2020 ihre Gültigkeit besitzt, dürfen sich bei privaten Veranstaltungen bis zu 250 Personen versammeln. Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen sind bis 31.10.2020 untersagt. (Quelle: Baden-Württemberg.de)
+++ Aktualisierung 28.08.20 +++
Wie das ZDF berichtet wurde der Vorschlag der Bundesregierung eine einheitliche Obergrenze von 50 oder gar nur 25 Personen bei Privatfeiern einzuführen nicht vereinbart. Allerdings bleibt es im Ermessensbereich der Länder bei einem größeren lokalen Infektionsgeschehen individuelle Maßnahmen durchzusetzen. Nach heutigem Stand bleibt es bei der bisherigen Obergrenze von 250 500 Personen.
Wie viele sollen feiern dürfen?
Mit dieser Frage beschäftigen sich derzeit die Bundesländer und der Gesundheitsminister. Unklar ist bislang, ob es eine deutschlandweit einheitliche Obergrenze geben soll. In einigen Bundesländern, wie z.B. Schleswig-Holstein oder Hamburg, gelten bereits deutlich schärfere Obergrenzen von maximal 50 Personen bei privaten Feiern. In Baden-Württemberg dürfen zum Vergleich derzeit bis zu 500 Personen zu einem privaten Anlass zusammenkommen.
Wie die Tageschau berichtet, ziehen auch ohne einheitliche Obergrenze Bayern und Baden-Württemberg eine Verschärfung der Auflagen für private Veranstaltungen in Erwägung. Während in Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland derzeit keine Verschärfungen geplant sind, soll in Thüringen bis Ende des Monats sogar weiter gelockert werden. (Quelle: Tagesschau.de)
Entscheidung über Maßnahmen bis Ende der Woche
Bei einer Videokonferenz der Ministerpräsidenten der Länder zusammen mit der Bundeskanzlerin am Donnerstag, den 27.08.20 soll über das Thema Obergrenze bei Privatfeiern beraten werden. Erklärtes Ziel ist es, einheitliche Regelungen der Auflagen bei privaten Veranstaltungen und Events zu finden, die auf Akzeptanz bei der Bevölkerung stoßen und gleichzeitig die teilweise schärferen Regelungen einzelner Bundesländer nicht aufweichen.
Unsere Meinung und Einschätzung
Gespannt und intensiv beobachten wir die weitere Entwicklung der Gespräche. Die Erfahrung hat gezeigt, dass neue Auflagen sehr schnell in Kraft treten, sobald Sie beschlossen werden. Eine Vorlaufzeit oder Schonfrist für bereits geplante Events an diesem Wochenende oder in der kommenden Woche wird es daher wahrscheinlich nicht geben. Dies kann also dazu führen, dass bereits geplante Veranstaltungen, nicht so durchgeführt werden dürfen, wie es aktuell noch zulässig wäre.
Eine grundlegende Personenbegrenzung bei Veranstaltungen sehen wir als verhältnismäßiges und sinnvolles Mittel an, sofern es das Ausbreitungsgeschehen verlangt. Wieso die Begrenzungen über die 100 Personen und 250 Personen Hürde nun sogar bei 500 Personen liegen, ist in unseren Augen nicht nachvollziehbar. In schwierigen Zeiten, in denen Superspreading-Events in jedem Fall vermieden werden müssen, ist auch eine Personenbegrenzung auf 100 Personen moderat und vertretbar. Dies entspricht mehr als der durchschnittlichen Personengröße und sollte auch für jedes Hochzeitspaar unter Einbezug der nächsten Verwandten Umsetzbar sein, ohne jemand ausschließen zu müssen.
In Anbetracht der nicht auszudenkenden Folgen eines zweiten, kompletten Lockdowns, sind Maßnahmen wie die Begrenzung auf 99 Personen bei Veranstaltungen oder die Einführung einer Maskenpflicht auch für Gäste ein vertretbares Mittel. Denn es sollte mittlerweile jedem klar sein, bei einer zweiten, großen Welle können wir alle nur verlieren.
Sebastian Weber, Bankettleitung Badisch Brauhaus
Welche Auflagen könnten drohen?
Am Beispiel anderer Bundesländer und der bisherigen Vorgehensweise vermuten wir eine allgemeine Einschränkung der Personenzahl bei privaten Veranstaltungen auf 99 oder vielleicht sogar 50 Personen. Auch könnten Abstandsregeln, die derzeit bei privaten Anlässen gänzlich weggefallen sind, verschärft bzw. auch dort als Voraussetzung auferlegt werden. In der Praxis könnte das also bedeuten, dass alle Gäste wie derzeit bei einem Restaurantbesuch im Gastraum, einen festen Sitzplatz zugewiesen bekommen, den sie während der gesamten Veranstaltung nur in Ausnahmefällen verlassen dürfen, beispielsweise zum Gang auf das WC.
Zum aktuellen Stand sind dies jedoch alles nur Vermutungen. Eine Maskenpflicht für Gäste außerhalb des zugewiesenen Tisches, wie z.B. in Bayern oder Rheinland-Pfalz könnte ebenfalls gefordert werden. Bisher ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur für Servicekräfte vorgeschrieben.
Sie haben Fragen zu einer geplanten Veranstaltung oder sind sich unsicher ob diese durchgeführt werden kann? Wir beraten Sie gerne und erörtern gemeinsam welche Anlässe unter welchen Voraussetzungen derzeit in unserem Haus möglich sind.
Sebastian Weber, Bankettleitung. Tel. 0721 144 8001 event@badisch-brauhaus.de
Veranstaltungen während Corona sind möglich!
Veranstaltungen sind auch zu Coronazeiten keineswegs unmöglich. Mit einem passenden Konzept, zugeschnitten auf die Teilnehmerzahl und den jeweiligen Anlass ermöglichen wir auch in allgemein schwierigen Zeiten eine standesgemäße Feier. Dazu gehört unter anderem die Wahl der passenden Räumlichkeit, die neben guter Belüftung auch genügend Platz größere Sitzabstände ermöglicht.
Bei der Planung einer Veranstaltung sollten Sie nicht vergessen, dass keineswegs die Politik allein für die Vorgaben verantwortlich ist. Vor allem auf das Wohl der Gäste, die für gewöhnlich sehr sensibel mit dem Thema umgehen, muss geachtet werden. Es wäre falsch eine Bestuhlung dicht an dicht, wie noch vor einem Jahr vorzunehmen, nur weil dies die Verordnung hergibt. Ein gewisser Respektabstand ist angebracht, trägt zum allgemeinen Wohlbefinden bei und sollte derzeit überall Standard sein.