Die aktuelle Corona-Verordnung (Stand 30.09.20) legt neue Einschränkungen für die Durchführung von privaten Feiern in Relation zu den aktuellen Infektionszahlen am Standort der Austragungsstätte fest. Grundsätzlich gilt, Veranstaltungen im Badisch Brauhaus dürfen in geplantem Umfang nur durchgeführt werden, wenn diese keiner aktuellen Auflage des Landes bzw. der Corona-Verordnung widerspricht.
Bisher ist der Stadtkreis Karlsruhe sehr glimpflich durch die Pandemie gekommen. Wir hoffen auch die zweite „heiße Phase“ über die Wintermonate 2020 gut zu überstehen.
Die Corona-Verordnung vom 30.09.20 regelt folgende Begrenzung der Gästezahlen bei:
- einer Inzidenz von mehr als 35 Erkrankungen je 100.000 Einwohnen der letzten sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn in Karlsruhe beträgt die maximal zulässige Gästezahl 50 Personen.
- einer Inzidenz von mehr als 50 Erkrankungen je 100.000 Einwohnen der letzten sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn in Karlsruhe beträgt die maximal zulässige Gästezahl 25 Personen.
Unsere Anpassung für den Fall der Fälle
Um ein möglichstes zu tun damit zumindest private Feiern stattfinden können, haben wir unsere Stornierungsregelung ein weiteres Mal den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Für alle Veranstaltungen, die bis zum 01.04.2021 gebucht sind oder werden, gilt folgende Sonderstornierung:
- Bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist jede Veranstaltung aufgrund von Vorkommnissen in Zusammenhang mit Corona unabhängig der Zahl der Neuinfektionen kostenfrei stornier- oder verlegbar.
- Sollte die Zahl der Neuinfektionen in Karlsruhe fünf Tage vor der geplanten Veranstaltung mit einem positiven Trend über den von uns gesetzten Schwellenwert von 30 bzw. 45 Infektionen pro 100.000 Einwohner steigen, hat der Veranstalter die Möglichkeit das gesamte Event kostenfrei zu stornieren, auf 50 bzw. 25 Personen zu reduzieren oder auf einen anderen Termin zu verlegen.
Auf Wunsch und Risiko des Veranstalters kann die Planung weitergeführt werden. Bei gleichbleibender oder nur leicht steigen Inzidenz ohne Erreichen des gesetzlichen Schwellenwertes (35 bzw. 50 je 100.000), kann die Veranstaltung in geplantem Umfang durchgeführt werden.
Sollte die Inzidenz jedoch weiter erheblich steigen und am Veranstaltungstag die Marke von 35 je 100.000 übersteigen, darf die Veranstaltung nur mit maximal 50 Personen durchgeführt werden. (Bei 50 Neuinfektionen je 100.000 maximal 25 Personen.)
Kontakt und Ansprechpartner
Wir möchten insbesondere Firmenkunden sowie Reise- / Konzertveranstalter bitten, Ihre Reservierung nicht vorsorglich, aus Angst vor Stornierungsgebühren abzusagen. Bei einer Verschiebung bestehender Veranstaltungen sichern wir Ihnen alle Leistungen zu den gleichen Konditionen an einem anderen Datum zu.
Bitte lassen Sie sich trotz der aktuellen Situation nicht davon abhalten, Ihre Veranstaltung, Feier, Hochzeiten oder sonstige Feste für 2020 und 2021 zu planen. Wir unterstützen Sie gerne und finden gemeinsam Lösungen für die aktuellen Problematiken durch das Corona-Virus.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Sebastian Weber Tel. 0721 144 8001 oder event@badisch-brauhaus.de