Zuletzt aktualisiert: 02.09.20 // Autor: sw

Nachdem private Veranstaltungen in den letzten Tagen und Wochen oft Gesprächsthema rund um steigende Infektionszahlen mit Covid-19 waren, sind neue Auflagen von Bund- und Länder hinsichtlich privater Veranstaltungen nicht ausgeschlossen. Feierlichkeiten sind aber auch in Zeiten der Pandemie keineswegs unmöglich. Wir zeigen anhand einiger Beispiele, unter Berücksichtigung welcher kritischen Punkte bedenkenlos zusammen gefeiert werden kann.

Aus den Erfahrungen der letzten Monate wissen wir, dass insbesondere die Teilnehmer, (nicht Veranstalter) aus eigenem Interesse strikt auf Abstands- und Hygieneregeln achten. 

Tischabstände und Platzierung

Eine enge, kuschelige und heimelige Bestuhlung ist mit dem Jahreswechsel schlagartig aus der Mode gekommen. War es noch im Oktober 2019 auf den beliebten Bier- und Weinfesten usus mit 8 oder 10 Personen eine Bierbank zu teilen, möchte 2020 nach Möglichkeit jeder seinen eigenen Tisch. Gefordert ist wie so oft im Leben ein geeigneter Mittelweg.

An den langen Tafeln im Gewölbekeller sind ohne Probleme vergrößerte Sitzabstände umsetzbar, sodass im Durchschnitt nur 3 von 4 Plätzen oder nur jeder Zweite belegt werden können. Durch ein verzahntes Sitzmuster wird außerdem der direkte Kontakt mit dem Sitznachbar von gegenüber elegant umgangen. Gleichzeitig bleibt dabei die Optik einer festlichen und  zusammenhängenden Gesellschaft bewahrt. 

Buffets unter Hygieneauflagen

Die Wahl eines Buffets ist je nach Personenzahl manchmal allein aus praktischen Gründen unumgänglich. Neben einer großen Auswahl des Speisenangebotes die den Gästen geboten werden kann, sind unsere räumlichen Kapazitäten küchenseitig nicht dafür ausgelegt hunderte Personen zeitgleich mit einem Menü zu versorgen. Daher haben wir ein Konzept entwickelt, mit Hilfe dessen die Übertragungswahrscheinlichkeit am Buffet auf ein Minimum reduziert werden kann. 

1. Organisation am Buffet

Ein dichtes Gedränge am Buffet gehört sich derzeit nicht. Auf Abstandsregeln von 1,5m zur jeweils nächsten Person zu besteht ist jedoch im privaten Rahmen, an der man sich zu etlichen weiteren Zeitpunkten nahe kommt, auch nicht wirklich sinnvoll. Trotzdem achten wir darauf, dass die Gäste möglichst Tischweise den Gang zum Buffet antreten und mit dem gewonnen Bewegungsspielraum instinktiv einen größeren Abstand zu den wartenden Mitmenschen halten. Das Buffet selbst ist als Einbahnstraße aufgebaut und mittels einer Abtrennung von allen anderen Tischen mindestens zwei Meter entfernt.  

2. Der Mundschutz muss mit ans Buffet

Generell gilt in Baden-Württemberg für Gäste eines Restaurants keine Mundschutzpflicht. Nach Auffassung der Politik ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung von Servicekräften in diesem Bereich ausreichend. Beim Gang an das Buffet muss in unserem Haus als interne Auflage dennoch ein Mundschutz getragen werden, der sowohl Mund als auch Nase vollständig bedeckt. Meterhohe Spuckschutzwände an jedem Buffetabschnitt sind weder praktikabel noch umsetzbar. 

3. Desinfizieren vor Betreten des Buffetbereiches ist Pflicht!

An Desinfektionsmittelspender haben sich inzwischen alle gewöhnt. Um alle empfindlichen Stellen wie z.B. das Vorlegebesteck frei von Keimen und Viren zu halten ist das Desinfizieren der Hände vor Betreten der Buffetstraße Pflicht. Zusätzlich steht am Ende des Buffetweges nocheinmal ein Desinfektionsspender bereit, der freiwillig genutzt werden kann, um auch nochmal im Anschluss seine Hände zu reinigen. Wer unter empfindlicher Haut oder offenen Stellen an den Händen leidet und daher kein Desinfektionsmittel verwenden kann oder möchte, muss verpflichtend zu Einmalhandschuhen greifen, die ebenfalls am Eingang des Buffetweges bereitstehen. Zusätzlich wird das Vorlegebesteck mehrfach ausgetauscht. 

Das Tanzbein schwingen?

Tanzen ist nicht (mehr) verboten. Zu Beginn der Pandemie war auch dies zeitweise gänzlich untersagt. Aber auch hier gilt, Abstand halten wirkt vorbeugend. Die Wahl, ob es wirklich ein DJ mit Tanzmusik sein muss, bleibt jedem Veranstalter selbst überlassen. Momentan raten wir jedoch eher davon ab. Trotzdem haben wir Verständnis dafür, dass es bei manchen Anlässen nicht anders geht, da ein (Hochzeits-) Tanz einfach mit dazu gehört. Auch dafür finden wir eine individuelle Lösung, zum Beispiel mit einer Tanzfläche in geeigneter Größe und mit entsprechenden Abständen zu anderen Bereichen oder ein einer separaten Räumlichkeit oder Ebene unseres Hauses.

Ihr Ansprechpartner

Wir beraten Sie gerne bei Anfragen zu einer Veranstaltung und unterstützen Sie bei der Planung einer solchen. Bitte zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen.

Sebastian Weber | Tel. 0721 144 8001 | event@badisch-brauhaus.de