Gültig ab 25.10.20 Quelle: corona.karlsruhe.de

Es vergeht fast keine Woche mehr, ohne das wir in der aktuellen Phase der Pandemie neue Regelungen und Einschränkungen erleben. Nachdem sich sowohl der Stadtkreis als auch der Landkreis Karlsruhe lange Zeit stabil im unteren 20’er Bereich der 7-Tage-Inzidenz gehalten hat, sind die Zahlen an Neuerkrankungen zuletzt sprunghaft angestiegen. 

Seit Ende der letzten Woche wurden auch in dem für uns ausschlaggebende Stadtkreis Karlsruhe mehr als 50 Neuinfektionen in 7 Tagen gemeldet. Damit wird eine kritische Grenze überschritten. Die Stadtverwaltung hat als Reaktion auf diesen Wert eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 25.10.20 gilt. 

Sperrstunde für die Gastronomie

Für alle gastronomischen Einrichtungen der Stadt Karlsruhe gilt ab sofort eine Sperrstunde von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit dürfen keine Gaststätten betrieben und Speisen oder Getränke verkauft werden. Die Öffnungszeit des Badisch Brauhaus ist davon allerdings nur freitags und samstags betroffen, da wir seit coronabedingter Neueröffnung Mitte Mai vorerst eine verkürzte Öffnungszeit bis 22 Uhr unter der Woche angepeilt haben. Lediglich die Wochenenden sind nun um eine Stunde verkürzt.

Kein Außer-Haus-Verkauf von Alkohol Fr. & Sa. Nach 22 Uhr

Neu ist, dass freitags und samstags sowie vor Feiertagen kein Alkohol nach 22 Uhr mehr Außer-Haus verkauft werden darf. Abfüllungen in Siphonflaschen oder Fässern müssen daher vor 22 Uhr oder am folgenden Tag erfolgen.

Keine Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen – ohne Ausnahme

Bereits seit Ausrufung der Pandemiestufe 3 sind private Veranstaltung und jegliche Art von Feiern auf 10 Personen begrenzt. Neu ist jedoch, dass diese Teilnehmerzahl auch nicht mehr durch ausschließliche und direkte Verwandtschaft oder der Zusammengehörigkeit eines Haushaltes überschritten werden darf. Es gilt bei allen Zusammentreffen von Personen eine ausnahmslose Obergrenze von 10. Veranstaltungen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und der Mindestabstände sind weiterhin mit bis zu 100 Teilnehmern, sofern es die Räumlichkeit hergibt, möglich. 

Was hat sich außerdem geändert? 

Weiterhin gilt eine Maskenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen, wo immer der Mindestabstand von 1,5m nicht garantiert werden kann. Ein Konsumverbot von Alkohol auf öffentlichen Plätzen bestehet synchron zum Verkaufsverbot von Alkoholika freitags und samstags von 22 Uhr bis 06 Uhr. 

Autor: SW // zuletzt aktualisiert: 26.10.20